Monday, September 23, 2013
Drogenfahnder haften nicht

Geklagt hatte eine Mutter, deren Sohn ihr Auto zum Drogen kaufen genutzt hatte. Als die Polizei das Auto durchsuchte und Mariuhana sowie einen geladenen Revolver fand, entstanden den Angaben der Frau nach Kratzer und Lackschäden in Höhe von rund 4000 Euro. Die Polizei bestritt dies und berief sich auf die Rechtmäßigkeit des Einsatzes. Dem folgten die Richter.
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