Pages

Monday, September 23, 2013

Drogenfahnder haften nicht

Allgemein bekannt ist ja, dass Drogenfahnder nicht gerade zimperlich beim Durchsuchen von Autos sind, wenn dabei Schäden entstehen, haftet die Polizei allerdings nicht. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden (10 O 787/11).


Geklagt hatte eine Mutter, deren Sohn ihr Auto zum Drogen kaufen genutzt hatte. Als die Polizei das Auto durchsuchte und Mariuhana sowie einen geladenen Revolver fand, entstanden den Angaben der Frau nach Kratzer und Lackschäden in Höhe von rund 4000 Euro. Die Polizei bestritt dies und berief sich auf die Rechtmäßigkeit des Einsatzes. Dem folgten die Richter.